E-Scooter Förderung in Österreich
Der Fördertopf ist aktuell erschöpft. Es können derzeit keine Anträge eingebracht werden.
Grundlegende Informationen
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen, wie z.B E-Scootern, welche ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Förderungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen gewährt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einen Förderantrag einreichen.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung
- Förderung nur für gewerbliche Kunden von comscoot
- Ökostromnachweis erforderlich
- Mindestbestellmenge: 5 Stück
- Kauf oder Leasing
- Rechnungsdatum darf bei Antragstellung max. 9 Monate zurückliegen
- Mindestbetriebsdauer der E-Scooter: 4 Jahre
- Leasing-Mindestlaufzeit: 4 Jahre
- Bei Leasing muss Anzahlung höher als Nettofördersumme sein
Förder-Abwicklung
Höhe der Förderung
Die Nettofördersumme der E-Scooter beträgt 30% des (Netto)Kaufpreises, ist jedoch auf € 250,- begrenzt.
Beispielrechnung
* Es können alle von comscoot angebotenen Modelle gefördert werden. Hier finden Sie eine kleine Auswahl zur Veranschaulichung.
** Die Mindestbestellmenge für eine Förderung ist 5 Stück