E-Scooter StVO-konform in Österreich
Klarheit zur E-Scooter-Regelung in Österreich
E-Scooter StVO-konform in Österreich – seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich neue Regeln für E-Scooter. Viele Besitzerinnen und Besitzer fragen sich: Ist mein E-Scooter noch erlaubt? Welche Ausstattung ist vorgeschrieben? Was bedeutet die 600-Watt-Grenze? Und warum stehen bei modernen E-Scootern oft höhere Wattangaben auf der Produktseite?
comscoot schafft Klarheit.
Als österreichischer Anbieter, Importeur und Servicepartner beschäftigen wir uns intensiv mit der rechtlichen und technischen Einordnung von E-Scootern in Österreich. Wir haben unsere Praxiserfahrung aus Import, Handel, Service und technischer Bewertung in die fachliche Auseinandersetzung mit der neuen Regelung eingebracht.
Wichtig: Nicht automatisch jedes von uns vertriebene Modell ist für den öffentlichen Straßenverkehr in Österreich geeignet. Die StVO-Konformität hängt vom konkreten Modell, der österreichischen Marktausführung, der technischen Dokumentation und dem unveränderten Serienzustand ab.
Kurzantwort: Welche E-Scooter sind in Österreich StVO-konform?
Ein E-Scooter ist in Österreich für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet, wenn er die Anforderungen der StVO erfüllt. Dazu zählen insbesondere eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h, eine Höchstleistung von höchstens 600 Watt sowie die vorgeschriebene Ausrüstung gemäß § 68a StVO.
Dazu gehören unter anderem:
- eine wirksame Bremsvorrichtung
- eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen
- Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, hinten und zur Seite
- Fahrtrichtungsanzeiger am Lenker
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht: weißer Scheinwerfer vorne und rotes Rücklicht
Nicht jedes Modell ist automatisch StVO-konform
comscoot und PURE bieten unterschiedliche E-Scooter-Modelle für verschiedene Märkte und Einsatzzwecke an. Nicht jedes international angebotene Modell erfüllt automatisch die österreichischen Anforderungen für den öffentlichen Straßenverkehr.
Entscheidend sind insbesondere die österreichische Marktausführung, die Begrenzung auf höchstens 25 km/h, die technische Einordnung der Leistung, die Ausstattung gemäß § 68a StVO und der unveränderte Serienzustand.
Deshalb prüfen wir jedes relevante Modell einzeln. Nur Modelle, die nach unserer technischen Bewertung und Dokumentationslage für den österreichischen Markt geeignet sind, werden von uns als StVO-konform eingeordnet.
Aktuell geprüfte StVO-konforme Modelle
Folgende Modelle wurden von comscoot für den österreichischen Markt geprüft und können nach aktueller Bewertung als StVO-konform eingeordnet werden.
PURE Air⁶ Pro+ Suspension
StVO-relevante Höchstleistung: 593 Watt
PURE Air⁶ Pro+ Suspension ansehenPURE Air⁵ / Air⁶ Ultra Suspension
StVO-relevante Höchstleistung: 593 Watt
PURE Air⁵ Ultra Suspension ansehenPURE Escape
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt. Nur mit Blinkerlenker StVO-konform.
PURE Escape ansehenPURE Escape Pro+
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt. Nur mit Blinkerlenker StVO-konform.
PURE Escape Pro+ ansehenPURE Escape Pro+ Suspension
StVO-relevante Höchstleistung: 593 Watt
PURE Advance
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt
PURE Advance ansehenPURE Advance+ McLaren
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt
PURE Advance+ McLaren ansehenPURE Advance McLaren Flex
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt
PURE Advance McLaren Flex ansehencomscoot ECO PLUS
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt
comscoot ECO PLUS ansehencomscoot PERFORMANCE PLUS
StVO-relevante Höchstleistung: 489 Watt
comscoot PERFORMANCE PLUS ansehencomscoot MAX
StVO-relevante Höchstleistung: 593 Watt
comscoot MAX ansehenWeitere Modelle derzeit in Prüfung
Kontaktiere uns für Informationen zur österreichischen Einordnung weiterer Modelle.
Kontakt aufnehmenWarum hohe Wattangaben nicht automatisch ein Problem sind
Viele moderne E-Scooter werden mit Leistungswerten wie 900 Watt, 1.200 Watt oder mehr beworben. Das sorgt oft für Verunsicherung, weil die StVO eine Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt nennt.
Nicht jede Wattangabe auf einer Produktseite beschreibt jedoch automatisch die rechtlich relevante Höchstleistung. Je nach Hersteller können Wattangaben unterschiedliche technische Bedeutungen haben, beispielsweise kurzfristige Leistungsreserven, elektrische Systemleistung, Controllerleistung oder Marketingangaben zur Fahrperformance.
Entscheidend ist die technische Einordnung des konkreten Modells. Deshalb prüfen wir nicht nur Prospektwerte, sondern auch die verfügbaren technischen Unterlagen, Prüfberichte und die österreichische Marktausführung.
Höhere Leistungsangaben können ein Performance-Merkmal des jeweiligen Modells sein, etwa im Hinblick auf Beschleunigung, Fahrverhalten und Steigfähigkeit. Sie sind nicht automatisch mit der für die StVO-Beurteilung maßgeblichen Leistungskennzahl gleichzusetzen.
Wie wird die 600-Watt-Grenze bei E-Scootern beurteilt?
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat gegenüber comscoot schriftlich klargestellt, wie der in der Straßenverkehrsordnung verwendete Begriff „Höchstleistung“ technisch zu verstehen ist.
„Aus Sicht des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ist unter ‚Höchstleistung von Klein- und Minirollern‘ gem. § 2 Abs. 1 Z 22a StVO die ‚höchste Nutzleistung‘ gem. UN-Regelung Nr. 85 zu verstehen.“ Schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung ST5 – Technisches Kraftfahrwesen
Die vollständige schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums ist öffentlich als PDF abrufbar.
Was bedeutet die Klarstellung?
Für die rechtliche Beurteilung der 600-Watt-Grenze ist nicht automatisch die höchste auf einer Produktseite genannte Wattzahl entscheidend. Maßgeblich ist die nach dem technischen Prüfverfahren der UN-Regelung Nr. 85 ermittelte höchste Nutzleistung.
In englischsprachigen Prüfberichten wird diese Leistungskennzahl üblicherweise als „Maximum Net Power“ bezeichnet.
Die technische Bewertung muss immer für das konkrete Modell und anhand nachvollziehbarer Herstellerunterlagen oder Prüfberichte erfolgen.
Was bestätigt das Ministerium nicht?
Das Bundesministerium führt mit dieser Klarstellung keine Einzelgenehmigung bestimmter E-Scooter-Modelle durch und bestätigt nicht automatisch jedes von einem Hersteller oder Händler angebotene Fahrzeug.
Die Konformität eines konkreten Modells ergibt sich weiterhin aus der österreichischen Marktausführung, der Geschwindigkeit, der vorgeschriebenen Ausstattung, den technischen Unterlagen und der nach UN-Regelung Nr. 85 ausgewiesenen höchsten Nutzleistung.
comscoot bewertet die angeführten Modelle auf Grundlage der verfügbaren technischen Prüfberichte und Herstellerdokumentationen.
UN-Regelung Nr. 85
Die UN-Regelung Nr. 85 enthält ein standardisiertes technisches Prüfverfahren zur Bestimmung der Leistung von Antriebssystemen. Dadurch können Leistungswerte unter festgelegten Prüfbedingungen nachvollziehbar ermittelt werden.
Maximum Net Power
„Maximum Net Power“ bezeichnet die im Prüfbericht ausgewiesene höchste Nutzleistung. Nach der schriftlichen Klarstellung des BMIMI ist diese Kennzahl für die Beurteilung der gesetzlichen Höchstleistung maßgeblich.
Peak- oder Marketingleistung
Peak- und Marketingangaben können kurzfristige Leistungsreserven, elektrische Eingangsleistungen oder Performance-Merkmale beschreiben. Sie sind nicht automatisch mit der höchsten Nutzleistung nach UN-Regelung Nr. 85 gleichzusetzen.
Technische Grundlage der Modellbewertung
Für die von comscoot als StVO-konform eingeordneten Modelle liegen technische Unterlagen und Prüfberichte vor, in denen die nach UN-Regelung Nr. 85 ermittelte Leistungskennzahl ausgewiesen wird.
Je nach Antriebssystem sind für die angeführten Modelle Werte von rund 489 Watt beziehungsweise 593 Watt als StVO-relevante höchste Nutzleistung dokumentiert.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Z 22a und § 68a Straßenverkehrsordnung
Technische Grundlage: UN-Regelung Nr. 85
Maßgebliche Kennzahl: höchste Nutzleistung beziehungsweise „Maximum Net Power“
Behördliche Einordnung: schriftliche Stellungnahme des BMIMI, Abteilung ST5 – Technisches Kraftfahrwesen
Originaldokumente und Quellen
Zur besseren Nachvollziehbarkeit stellen wir sowohl die schriftliche Klarstellung des Bundesministeriums als auch die Herstellererklärung zur StVO-Konformität von E-Scootern in Österreich öffentlich zur Verfügung.
Konformitätsbestätigung immer mit dabei
Für geeignete Modelle bietet comscoot eine persönliche Konformitätsbestätigung im praktischen Scheckkartenformat an. Du kannst den Nachweis digital am Smartphone speichern oder als PDF ausdrucken und mitführen.
Am iPhone lässt sich der StVO-Nachweis direkt in Apple Wallet speichern. So hast du die wichtigsten Informationen zu deinem E-Scooter jederzeit griffbereit.
- digital am iPhone in Apple Wallet speichern
- PDF im Scheckkartenformat herunterladen und ausdrucken
- Modell und Seriennummer übersichtlich mitführen
- Hinweis zur österreichischen Marktausführung
- kompakter Nachweis zur StVO-Konformität des ausgewählten Modells
Der digitale StVO-Pass wird zentral auf unserer Wallet-Seite erstellt. Dort kannst du den Nachweis für Apple Wallet generieren oder alternativ die PDF-Version herunterladen.
Digital oder ausgedruckt – du entscheidest.
Ob direkt am Smartphone oder klassisch als ausgedruckte Karte: Der StVO-Nachweis macht die wichtigsten Informationen zu deinem E-Scooter kompakt und schnell verfügbar.
Das ist unterwegs praktisch, wenn du Modell, Seriennummer und StVO-Informationen griffbereit haben möchtest.
für iPhone
für Android
zum Ausdrucken
Häufige Fragen zur E-Scooter-StVO-Konformität
Welche E-Scooter sind in Österreich StVO-konform?
Ein E-Scooter ist in Österreich für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet, wenn er die Anforderungen der StVO erfüllt. Dazu zählen insbesondere eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h, eine Höchstleistung von höchstens 600 Watt, die vorgeschriebene Ausstattung und der unveränderte Serienzustand.
Sind alle comscoot- und PURE-Modelle automatisch StVO-konform?
Nein. Die Einordnung hängt vom konkreten Modell, der österreichischen Marktausführung, der technischen Dokumentation und dem unveränderten Serienzustand ab.
Sind E-Scooter mit mehr als 600 Watt automatisch verboten?
Nein. Höhere Wattangaben können Peakleistungen, elektrische Systemleistungen oder Performance-Merkmale beschreiben. Nach der schriftlichen Klarstellung des Bundesministeriums ist für die gesetzliche Höchstleistung die höchste Nutzleistung gemäß UN-Regelung Nr. 85 maßgeblich.
Was ist die UN-Regelung Nr. 85?
Die UN-Regelung Nr. 85 enthält ein standardisiertes technisches Prüfverfahren zur Bestimmung der Leistung von Antriebssystemen. Für die Beurteilung der österreichischen 600-Watt-Grenze ist die höchste Nutzleistung beziehungsweise „Maximum Net Power“ relevant.
Was bedeutet „Maximum Net Power“?
„Maximum Net Power“ ist die in einem technischen Prüfbericht nach UN-Regelung Nr. 85 ausgewiesene höchste Nutzleistung des Antriebssystems unter definierten Prüfbedingungen.
Hat das Bundesministerium einzelne E-Scooter-Modelle genehmigt?
Nein. Das Bundesministerium hat die technische Auslegung des Begriffs „Höchstleistung“ klargestellt. Die Beurteilung einzelner Modelle erfolgt anhand der jeweiligen technischen Unterlagen, Prüfberichte, Ausstattung und Marktausführung.
Ist die Peakleistung eines E-Scooters für die StVO entscheidend?
Nicht automatisch. Eine Peakleistung kann kurzfristige Leistungsreserven, elektrische Eingangsleistungen oder Performance-Merkmale beschreiben. Sie ist nicht zwingend mit der höchsten Nutzleistung gemäß UN-Regelung Nr. 85 identisch.
Muss ein E-Scooter immer Licht vorne und hinten haben?
Ein weißer Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht sind bei Dunkelheit und schlechter Sicht erforderlich.
Sind Blinker bei E-Scootern in Österreich Pflicht?
Ja. E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern am Lenker ausgestattet sein.
Wo finde ich die schriftliche Klarstellung des Bundesministeriums?
Die schriftliche Klarstellung des Bundesministeriums zur Höchstleistung von E-Scootern ist als öffentlich abrufbares PDF verlinkt.
Wo finde ich die Herstellererklärung?
Die Herstellererklärung zur StVO-Konformität von E-Scootern in Österreich ist als öffentlich abrufbares PDF verlinkt.
Gesetzliche und technische Details
Die folgenden Punkte orientieren sich an der österreichischen StVO sowie an der schriftlichen Klarstellung des BMIMI zur UN-Regelung Nr. 85.
Gesetzliche Grundlage: § 68a StVO
Die zentrale gesetzliche Grundlage für E-Scooter in Österreich ist § 68a StVO – Rollerfahren. Dort wird unter anderem geregelt, wo E-Scooter fahren dürfen, welche Ausrüstung erforderlich ist und welche Verhaltensvorschriften gelten.
Wie ist der Begriff „Höchstleistung“ zu verstehen?
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat schriftlich klargestellt, dass unter der in § 2 Abs. 1 Z 22a StVO genannten „Höchstleistung“ die „höchste Nutzleistung“ gemäß UN-Regelung Nr. 85 zu verstehen ist.
In technischen Prüfberichten wird diese Kennzahl regelmäßig als „Maximum Net Power“ bezeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen Peakleistung und Maximum Net Power?
Eine Peakleistung kann eine kurzfristig abrufbare elektrische Leistungsreserve oder ein vom Hersteller verwendetes Performance-Merkmal beschreiben.
Die „Maximum Net Power“ ist hingegen die nach dem standardisierten Verfahren der UN-Regelung Nr. 85 ermittelte höchste Nutzleistung. Nach der schriftlichen Klarstellung des BMIMI ist diese Kennzahl für die Beurteilung der gesetzlichen Höchstleistung maßgeblich.
Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?
Zur verpflichtenden Grundausstattung gehören insbesondere eine wirksame Bremse, eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen, Rückstrahler beziehungsweise Rückstrahlfolien nach vorne, hinten und zur Seite sowie Fahrtrichtungsanzeiger am Lenker.
Bei Dunkelheit und schlechter Sicht müssen zusätzlich ein weißer Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht vorhanden sein.
Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen auf Fahrbahnen fahren, auf denen das Radfahren erlaubt ist. Außerdem gelten die Verhaltensvorschriften für Radfahrer sinngemäß. Die Benützungspflicht für Radfahranlagen gilt ebenfalls sinngemäß.
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren in Längsrichtung verboten.
Darf man zu zweit fahren oder etwas transportieren?
Nein. Die Mitnahme einer weiteren Person ist verboten. Außerdem darf kein Behältnis zur Beförderung von Gütern montiert sein. Taschen oder Rucksäcke an der Lenkstange sowie das Ziehen eines Anhängers sind ebenfalls unzulässig.
Welche Alkoholgrenze gilt?
Für E-Scooter gilt eine Grenze von 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkohol.
Nicht jedes Modell – aber die richtigen Modelle.
comscoot prüft ausgewählte E-Scooter für den österreichischen Markt und stellt für geeignete Fahrzeuge eine Konformitätsbestätigung im Scheckkartenformat aus.