E-Scooter StVO-konform in Österreich
Klarheit zur neuen E-Scooter-Regelung in Österreich
Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich neue und klarere Regeln für E-Scooter. Viele Besitzerinnen und Besitzer fragen sich seitdem: Ist mein E-Scooter noch erlaubt? Welche Ausstattung ist vorgeschrieben? Was bedeutet die 600-Watt-Grenze? Und warum stehen bei modernen E-Scootern oft höhere Wattangaben auf der Produktseite?
comscoot schafft Klarheit.
Als österreichischer Anbieter, Importeur und Servicepartner beschäftigen wir uns intensiv mit der rechtlichen und technischen Einordnung von E-Scootern in Österreich. Wir waren aktiv in die fachliche Diskussion rund um die neue Regelung eingebunden und haben unsere Praxiserfahrung aus Import, Handel, Service und technischer Bewertung eingebracht.
Wichtig: Nicht automatisch jedes von uns vertriebene Modell ist für den öffentlichen Straßenverkehr in Österreich geeignet. Die StVO-Konformität hängt immer vom konkreten Modell, der österreichischen Marktausführung, der technischen Dokumentation und dem unveränderten Serienzustand ab.
Kurzantwort: Welche E-Scooter sind in Österreich StVO-konform?
Ein E-Scooter ist in Österreich dann für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet, wenn er die Anforderungen der StVO erfüllt. Dazu zählen insbesondere eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, eine Höchsteistung von nicht mehr als 600 Watt sowie die vorgeschriebene Ausrüstung gemäß § 68a StVO.
Dazu gehören unter anderem:
- wirksame Bremsvorrichtung
- Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen
- Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, hinten und zur Seite
- Fahrtrichtungsanzeiger am Lenker
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht: weißer Scheinwerfer vorne und rotes Rücklicht
Nicht jedes Modell ist automatisch StVO-konform
comscoot und PURE bieten unterschiedliche E-Scooter-Modelle für unterschiedliche Märkte und Einsatzzwecke an. Nicht jedes Modell, das technisch erhältlich ist oder international angeboten wird, erfüllt automatisch die österreichischen Anforderungen für den öffentlichen Straßenverkehr.
Für Österreich sind insbesondere die österreichische Marktausführung, die Begrenzung auf maximal 25 km/h, die technische Einordnung der Leistung, die Ausstattung gemäß § 68a StVO und der unveränderte Serienzustand entscheidend.
Deshalb prüfen wir jedes relevante Modell einzeln. Nur Modelle, die nach unserer technischen Bewertung und Dokumentationslage für den österreichischen Markt geeignet sind, werden von uns entsprechend als StVO-konform eingeordnet.
Aktuell geprüfte StVO-konforme Modelle
Folgende Modelle wurden von comscoot für den österreichischen Markt geprüft und können nach aktueller Bewertung als StVO-konform eingeordnet werden.
PURE Air⁶ Pro+ Suspension
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt
Produkt ansehenPURE Air⁵/Air⁶ Ultra Suspension
StVO relevante Höchstleistung: 593 Watt
Produkt ansehenPURE Escape
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt (Achtung: nur mit Blinkerlenker konform)
Produkt ansehenPURE Escape Pro+
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt (Achtung: nur mit Blinkerlenker konform)
Produkt ansehenPURE Escape Pro+ Suspension
StVO relevante Höchstleistung: 593 Watt
PURE Advance
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt
Produkt ansehenPURE Advance+ (McLaren)
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt
Produkt ansehenPURE Advance (McLaren) Flex
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt
Produkt ansehencomscoot ECO PLUS
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt
Produkt ansehencomscoot PERFORMANCE PLUS
StVO relevante Höchstleistung: 489 Watt
Produkt ansehencomscoot MAX
StVO relevante Höchstleistung: 593 Watt
Produkt ansehenWeitere Modelle derzeit noch in Prüfung
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Kontakt aufnehmenWarum hohe Wattangaben nicht automatisch ein Problem sind
Viele moderne E-Scooter werden mit Leistungswerten wie 900 Watt, 1.200 Watt oder mehr beworben. Das sorgt oft für Verunsicherung, weil § 68a StVO eine Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt nennt.
Wichtig ist: Nicht jede Wattangabe auf einer Produktseite beschreibt automatisch die rechtlich relevante Höchstleistung. Je nach Hersteller können Wattangaben unterschiedliche technische Bedeutungen haben, zum Beispiel kurzfristige Leistungsreserven, elektrische Systemleistung, Controllerleistung oder Marketingangaben zur Fahrperformance.
Entscheidend ist daher die technische Einordnung des konkreten Modells. Genau deshalb prüfen wir nicht nur Prospektwerte, sondern die verfügbaren technischen Unterlagen und die österreichische Marktausführung.
Wichtig: Die von uns kommunizierten höheren Leistungswerte sind daher vor allem als Performance-Merkmal des jeweiligen Modells zu verstehen, etwa im Hinblick auf Beschleunigung, Fahrverhalten und Steigfähigkeit. Sie sind nicht automatisch mit der für die StVO-Beurteilung maßgeblichen Leistungskennzahl gleichzusetzen.
Konformitätsbestätigung im Scheckkartenformat
Für geeignete Modelle bietet comscoot eine persönliche Konformitätsbestätigung im praktischen Scheckkartenformat an. Die Karte fasst die wichtigsten Informationen zum konkreten E-Scooter übersichtlich zusammen und kann bequem mitgeführt werden.
- Marke und Modell
- Seriennummer
- Bauartgeschwindigkeit
- technische Einordnung der Leistung
- Hinweis zur österreichischen Marktausführung
- Hinweis zur Ausrüstung gemäß § 68a StVO
- Ausstellungsdatum und comscoot Kontaktdaten
Häufige Fragen zur E-Scooter StVO-Konformität
Sind alle comscoot- und PURE-Modelle automatisch StVO-konform?
Nein. Nicht jedes von comscoot oder PURE vertriebene Modell ist automatisch für den öffentlichen Straßenverkehr in Österreich geeignet.
Sind E-Scooter mit mehr als 600 Watt automatisch verboten?
Nein. Hohe Wattangaben beziehen sich häufig auf kurzfristige Leistungsreserven oder andere technische Werte. Entscheidend ist die technische Bewertung des konkreten Modells.
Muss ein E-Scooter immer Licht vorne und hinten haben?
Ein weißer Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht sind bei Dunkelheit und schlechter Sicht erforderlich.
Sind Blinker bei E-Scootern in Österreich Pflicht?
Ja. E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern am Lenker ausgestattet sein.
Gesetzliche Details
Für alle, die es genauer wissen möchten: Die folgenden Punkte orientieren sich an § 68a StVO.
Gesetzliche Grundlage: § 68a StVO
Die zentrale gesetzliche Grundlage für E-Scooter in Österreich ist § 68a StVO – Rollerfahren. Dort wird unter anderem geregelt, wo E-Scooter fahren dürfen, welche Ausrüstung erforderlich ist und welche Verhaltensvorschriften gelten.
Welche Ausstattung braucht ein E-Scooter?
Zur verpflichtenden Grundausstattung gehören insbesondere eine wirksame Bremse, eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen, Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien nach vorne, hinten und zur Seite sowie Fahrtrichtungsanzeiger am Lenker.
Bei Dunkelheit und schlechter Sicht müssen zusätzlich ein weißer Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht vorhanden sein.
Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen auf Fahrbahnen fahren, auf denen das Radfahren erlaubt ist. Außerdem gelten die Verhaltensvorschriften für Radfahrer sinngemäß. Die Benützungspflicht für Radfahranlagen gilt ebenfalls sinngemäß.
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren in Längsrichtung verboten.
Darf man zu zweit fahren oder etwas transportieren?
Nein. Die Mitnahme einer weiteren Person ist verboten. Außerdem darf kein Behältnis zur Beförderung von Gütern montiert sein. Taschen oder Rucksäcke an der Lenkstange sowie das Ziehen eines Anhängers sind ebenfalls unzulässig.
Welche Alkoholgrenze gilt?
Für E-Scooter gilt eine Grenze von 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkohol.
Nicht jedes Modell – aber die richtigen Modelle.
comscoot prüft ausgewählte E-Scooter für den österreichischen Markt und stellt für geeignete Fahrzeuge eine Konformitätsbestätigung im Scheckkartenformat aus.