Der Reparaturbonus: Förderung für Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich

Der Reparaturbonus ist eine Förderung, die Privatpersonen in Österreich bei der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten unterstützt. Durch den Reparaturbonus erhalten Sie bis zu 200 Euro Förderung für die Reparatur eines Geräts oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.

 

Wer kann den Reparaturbonus beantragen?

 

Der Reparaturbonus ist ausschließlich für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich verfügbar. Sie können pro Gerät einen Bon beantragen, der für die Reparatur oder die Einholung eines Kostenvoranschlags genutzt werden kann. Sobald der Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, können Sie erneut einen Bon beantragen und für ein weiteres Gerät nutzen.

 

Was wird durch den Reparaturbonus gefördert?

 

Der Reparaturbonus fördert Reparaturen und Kostenvoranschläge für Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten genutzt werden. Das sind Geräte, die mithilfe von Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Beachten Sie, dass der Reparaturbonus nicht für den Neukauf eines Geräts oder den Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes Gerät gilt. Die Geräte müssen sich in privater Hand des Antragstellers befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

 

Wie hoch ist der Reparaturbonus?

 

Der Reparaturbonus beträgt 50% der Bruttokosten der Reparatur, maximal jedoch 200 Euro für die Reparatur eines Geräts und 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags. Wenn Sie also beispielsweise einen comscoot E-Scooter reparieren lassen möchten, können Sie bis zu 200 Euro Förderung durch den Reparaturbonus erhalten.

 

Wie läuft der Ablauf bei der Inanspruchnahme des Reparaturbonus ab?

Wenn Sie den Reparaturbonus in Anspruch nehmen möchten, gibt es folgende Schritte zu beachten:

  1. Beantragen des Reparaturbons
  2. Erhalt des Bons (gültig für maximal 3 Monate)
  3. Reparatur des Elektro- oder Elektronikgeräts bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb (oder Einholung eines Kostenvoranschlags)
  4. Einlösung des Bons bei Bezahlung der Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass der Reparaturbonus nur für Reparaturen und Kostenvoranschläge gilt, nicht jedoch für den Neukauf eines Geräts oder den Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes Gerät. Sie müssen das Gerät außerdem in privater Hand haben und es darf nicht geliehen oder gemietet sein. Wenn Sie alle diese Kriterien erfüllen und den Reparaturbonus beantragen, können Sie von der Förderung profitieren und bei der Reparatur Ihres Elektro- oder Elektronikgeräts Geld sparen.

 

Auf der Seite comscoot.com/reparaturbonus finden Sie genau Details über den Ablauf.